Beschluss:

Die Errichtung einer Außentreppe wird zurückgestellt. Die Planung ist entsprechend abzuändern. Der Lagerraum im 1. OG ist der Wohnung zuzuschlagen. Der Errichtung von 2 Rampen an das bestehende Gebäude für einen barrierefreien Zugang zur Arztpraxis und zur öffentlichen Toilette wird wie vorgetragen zugestimmt.

Für das so geänderte Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.