Sitzung: 23.03.2021 Marktgemeinderat
Beschluss
Der Markgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid.
Die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Bauvorhabens nach § 35 BauGB
obliegt zuständigkeitshalber dem Landratsamt Landshut.