Beschluss:

Der Markt Essenbach erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) auf Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG - Schweinehaltung nach Nr. 7.1.7.1 G/E) des Anhangs 1 der 4. BImSchV, allgemeine Vorprüfung nach Nr. 7.7.2 (A) der Anlage 1 zum UVPG, hier: Erhöhung des maximalen Mastendgewichts von 110 kg auf 130 kg.

Die Auflagen des Immissionsschutzes werden in das Ermessen der Fachbehörden gestellt.