Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid.

Der Errichtung eines Wohnhauses in E + I mit 2 Wohneinheiten wird zugestimmt.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze mit dem Wohnhaus, der Einzelgarage und dem evtl.

geplanten Carport an der nordöstlichen Grenzecke, der geplanten Firstrichtung parallel zum Jahnweg mit dem Wohnhaus, der abweichenden Dachform und Dachneigung mit dem Wohnhaus, der Überschreitung der Traufhöhe, der Dachziegelart, der abweichenden Dachüberstände an Ortgang und Traufe mit dem Wohnhaus wird zugestimmt.

Der abweichenden Dachform mit der Garage als leicht geneigtes Flachdach und der Überschreitung der Traufhöhe auf 3,00 m wird ebenfalls zugestimmt.

Zugestimmt wird auch einer evtl. Teilung des Grundstücks in je mindestens 450 m² Grundstücksfläche, soweit die nach Bebauungsplan geltende GRZ und GFZ auf den jeweiligen Teilgrundstücken eingehalten werden.