Beschluss:

Bei Kindern, die an 5 Tagen oder weniger im Monat in einer Mittagsbetreuung betreut werden, wird kein monatlicher Elternbeitrag abgerechnet. Bei Kindern, die an mehr als 5 Tagen im Monat in einer Mittagsbetreuung betreut wurden, wird der monatliche Elternbeitrag nach dem Betreuungsumfang, welcher zum Schuljahresbeginn gebucht wurde, abgerechnet.

Sollte sich durch den Wechselunterricht ein deutlich geringerer Betreuungsumfang ergeben, wird der hälftige Beitrag abgerechnet. Das Essensgeld wird ab dem ersten Tag tageweise an die Eltern weiterverrechnet.