Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen und der Gebäudehöhe wird zugestimmt.

Der beantragten Abstandflächenübernahme gemäß Art 6 Abs. 2 BayBO

auf die Fl.Nr. 1015/2, wie im Abstandsflächenplan dargestellt, wird zugestimmt.

Dem beantragten Wege- und Leitungsrecht für das Grundstück mit der Fl.Nr. 1015/2 wird ebenfalls zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Grunddienstbarkeiten für das beantragte Geh- und Fahrtrecht und das Leitungsrecht für Ver- und Entsorgungsleitungen beim Notariat zu beantragen. Die anfallenden Kosten hierfür hat der Antragsteller zu tragen.

Der Entwässerungsplan und der Freiflächenplan sind nachzureichen.