Beschluss:

Bei Kindern, die an 5 Tagen oder weniger in den Monaten Januar bis März 2021 in einer Einrichtung betreut werden, wird kein monatlicher Elternbeitrag abgerechnet. Bei Kindern, die an mehr als 5 Tagen in den Monaten Januar und Februar in einer Einrichtung betreut wurden, wird der monatliche Elternbeitrag tageweise abgerechnet. Das Essensgeld wird in den Monaten Januar und Februar ab dem ersten Tag tageweise an die Eltern weiterverrechnet. Bei Kindern, die an mehr als 5 Tagen im Monat März in einer Einrichtung betreut werden, wird der monatliche Elternbeitrag und die Pauschale des Essensgeldes abgerechnet