Sitzung: 09.03.2021 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat lehnt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid ab.
Einer Überbauung des Traufüberstandes in die öffentliche Verkehrsfläche wird nicht zugestimmt.
Die Zu- und Abfahrten beider Garagen widersprechen der Mindestlänge von 3 m gemäß
§ 2 Abs. 1 GaStellV. Das Sichtdreieck mit den Garagen in die öffentliche Verkehrsfläche ist nicht ausreichend.