Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der vorderen und seitlichen Baugrenze und der abweichenden Dachform wird zugestimmt.

Der Entwässerungsplan ist nachzureichen.

Das anfallende Dachflächenwasser ist auf dem eigenen Grundstück zu versickern und darf nicht auf die öffentliche Verkehrsfläche geleitet werden.

 

 

2. Bgm. Schorn hat als persönlich Beteiligter an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.