Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen mit dem Wohnhaus und dem Pool, der abweichenden Dachform und Dachneigung, der abweichenden der Zahl der Vollgeschosse (E+I statt E+D)

und der Überschreitung der zulässigen Traufhöhe wird zugestimmt.

Es wird darauf hingewiesen, dass für die neu geschaffene Zufahrt über die Kreisstraße

LA 26 eine Gehweg- und Hochbordabsenkung notwendig ist. Dies liegt im Zuständigkeitsbereich des Tiefbauamts Landkreis Landshut.

Auf das Schreiben vom 16.07.2020 der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG bezüglich einer verlaufenden und auf dem Grundstück Fl.Nr. 509 kreuzenden Erdgas-Hochdruckleitung wird verwiesen.