Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid.

Die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Bauvorhabens nach § 35 BauGB obliegt zuständigkeitshalber dem Landratsamt Landshut.

Die Prüfung der wasserrechtlichen Anforderungen/Voraussetzungen obliegt den Fachstellen.

Es wird festgestellt, dass die Kosten für Gutachten und Untersuchungen, als auch die Kosten für die Herstellung der Zufahrt, der Grabenverrohrung sowie des Kanalanschlusses und der dazugehörigen Wasserhaltung vom Bauherrn zu tragen sind.

Eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung zwischen Bauherrn und dem Markt Essenbach ist zu schließen.