Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Der Entwässerungsplan ist entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans “Sondergebiet Savigneux-Platz Essenbach“ noch nachzureichen.

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist eine Begutachtung der elektromagnetischen Felder nach der 26. BImSchV vorzusehen. Eine Standardbescheinigung der Bundesnetzagentur ist ebenfalls vorzulegen. Die angekündigten Realmessungen sind vor Ort bei Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen vorzunehmen.