Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Dem Antragsteller wird empfohlen, die geplanten Stellplätze für den Friseursalon und der Wohnung im OG auf dem angrenzenden Grundstück Fl.Nr. 170/3 entsprechend zu kennzeichnen.