Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid.

Die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Bauvorhabens nach § 35 BauGB

obliegt zuständigkeitshalber dem Landratsamt Landshut.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Fläche im Flächennutzungsplan als Stillgewässer dargestellt ist. Evtl. ist hierzu die Abteilung Wasserrecht im Landratsamt Landshut bzw. das Wasserwirtschaftsamt zu hören.