Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Dem Antrag auf Erlaubnis nach Art. 7 Abs. 1 Bayer. Denkmalschutzgesetz für archäologische Ausgrabungen wird ebenfalls das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass für das Grundstück Fl.Nr. 95, Gemarkung Mettenbach

ein Vorbescheid mit der Nr. 41N-1859-2016-VORB vom 08.11.2016 vorliegt. Die Gültigkeit dieses Vorbescheides ist jedoch erloschen.