Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Errichtung eines Kniestocks, der Errichtung von Dachgauben, der Überschreitung der zulässigen Traufhöhe mit dem Zwerchgiebel, der abweichenden Dachneigung mit dem neuen Dachstuhl und der Überschreitung der Baugrenze mit den beiden geplanten Freiflächenstellplätzen wird zugestimmt.