Zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der rekultivierten Abbaufläche ist Genehmigungsvoraussetzung ein rechtskräftiger Bebauungsplan.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat lehnt den Antrag auf Durchführung einer Flächennutzungs-planänderung und Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes insbesondere aus Naturschutzgründen und wegen Verunstaltung des Landschaftsbildes ab.

 


 

Für den Beschluss:  20

Gegen den Beschluss: 2

Anwesend: 22