Herr Emmel vom Büro EGL stellt die Änderungen im Abstandsflächenrecht durch die Novelle der Bayerischen Bauordnung vor.

 

Beschluss:

Nach Kenntnisnahme der Sach- und Rechtslage, insbesondere auch der erarbeiteten umfassenden Begründung für einen Satzungserlass, beschließt der Marktgemeinderat den Erlass der in der Anlage zum Protokoll beigefügten Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe – Abstandsflächensatzung.