Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Errichtung eines 0,50 m hohen Kniestockes, der Überschreitung der zulässigen Sockelhöhe sowie die Errichtung von 2 Freiflächenstellplätzen die sich außerhalb von Flächen für angeordnete Stellplätze befinden, wird zugestimmt.