Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein im Grundbuch eingetragenes Geh- und Fahrtrecht für die jeweiligen Eigentümer von Flurstück 326/14 der Gemarkung Ohu besteht. Die jeweiligen Eigentümer sind berechtigt, die bestehende Zufahrt des Anwesens Deggendorfer Straße 40 zu nutzen.

Der Antragsteller beabsichtigt eine Grundstücksteilung in 4 Parzellen.

Grunddienstbarkeiten für Geh- und Fahrtrechte sowie für Ver- und Entsorgungsleitungen sind spätestens bei Teilung des Grundstücks entsprechend zu bestellen.