Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der abweichenden Dachform, Dachneigung und Dachdeckung, der Überschreitung der Firsthöhe und der Überschreitung der Baugrenzen wird zugestimmt.

Im Bereich der geplanten zusätzlichen Stellplätze ist eine Gehweg- und Hochbordabsenkung erforderlich. Die Kosten hierfür hat der Antragsteller zu tragen. Es ist eine Kostenübernahme-Vereinbarung auszufertigen.