Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze mit dem Carport und dem anliegenden Freiflächenstellplatz, der Änderung der Dachform und Dachneigung sowie der abweichenden Dachdeckung wird zugestimmt.

Im Bereich des Carports und des anliegenden Freiflächenstellplatzes ist eine Gehweg- und Hochbordabsenkung notwendig. Die Kosten hierfür hat der Antragsteller zu tragen

Eine entsprechende Kostenübernahme-Vereinbarung ist auszufertigen

Die Deutsche Bahn AG ist im Zuge des Verfahrens als Angrenzer zu hören.