Zu diesem TOP ist Frau Kurmis vom Planungsbüro COPLAN beratend anwesend.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden zur Kenntnis gegeben.

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Essenbach beschließt die Abwägung der Stellungnahmen wie dargestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Ergänzungen und Änderungen im Entwurf wie vorgetragen mit dem Planungsbüro COPLAN AG vorzunehmen und das Verfahren fortzuführen. Es erfolgt eine erneute Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB. In der erneuten Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB werden angemessen auf 14 Tage verkürzt.