Beschluss:

- In § 10 Abs. 1 des Entwurfs wird das Verbot von Tausalz gestrichen

 

- Der Marktgemeinderat beschließt auf Basis der vorgestellten Variante 3 die in der Anlage   beigefügte Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und     die Sicherung der Gehbahnen im Winter.