Beschluss:
I) Der Markt Essenbach verzichtet gegenüber den dem Landkreis Landshut angehörigen Gemeinden sowie gegenüber der Stadt Landshut auf die Geltendmachung von Ansprüchen nach Art. 23 BayKiBiG.

II) Der Markt Essenbach übernimmt die kommunale Förderung für alle Kinder, die seine Kindertageseinrichtungen besuchen, unabhängig davon, ob es sich um Kinder aus dem Markt Essenbach, aus dem Landkreis Landshut angehörigen Gemeinden oder aus der Stadt Landshut handelt.

III) Die Regelung gilt rückwirkend ab dem Kindergartenjahr 2009/2010 (01.09.2009).

IV) Die Regelung tritt zum Ersten des Monats in Kraft, das der Vorlage der Zustimmungs-beschlüsse aller dem Landkreis Landshut angehörigen Gemeinden folgt. Gegenüber der Stadt Landshut tritt sie zum Ersten des Monats in Kraft, das der Vorlage des entsprechenden Stadtratsbeschlusses folgt.

 

 

 

 


Für den Beschluss:  23

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: