Sitzung: 10.11.2009 Marktgemeinderat
Beschluss:
I) Der Markt Essenbach verzichtet
gegenüber den dem Landkreis Landshut angehörigen Gemeinden sowie gegenüber der
Stadt Landshut auf die Geltendmachung von Ansprüchen nach Art. 23 BayKiBiG.
II) Der Markt Essenbach übernimmt
die kommunale Förderung für alle Kinder, die seine Kindertageseinrichtungen
besuchen, unabhängig davon, ob es sich um Kinder aus dem Markt Essenbach, aus
dem Landkreis Landshut angehörigen Gemeinden oder aus der Stadt Landshut
handelt.
III) Die Regelung gilt rückwirkend
ab dem Kindergartenjahr 2009/2010 (01.09.2009).
IV) Die Regelung tritt zum Ersten
des Monats in Kraft, das der Vorlage der Zustimmungs-beschlüsse aller dem
Landkreis Landshut angehörigen Gemeinden folgt. Gegenüber der Stadt Landshut
tritt sie zum Ersten des Monats in Kraft, das der Vorlage des entsprechenden
Stadtratsbeschlusses folgt.