Beschlüsse:

 

3:17

Der Marktgemeinderat lehnt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben ab.

 

(Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist der Beschlussantrag abgelehnt.)

 

 

17:3

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Bauvorhabens nach § 35 BauGB obliegt zuständigkeitshalber dem Landratsamt Landshut.