Sitzung: 20.10.2020 Marktgemeinderat
Beschlüsse:
3:17
Der Marktgemeinderat lehnt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben ab.
(Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist der Beschlussantrag abgelehnt.)
17:3
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.
Die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Bauvorhabens nach § 35 BauGB obliegt zuständigkeitshalber dem Landratsamt Landshut.