Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Traufhöhe talseitig, der Überschreitung der Baugrenzen mit dem Carport, der Überschreitung der zulässigen Traufhöhe auf der Einfahrtseite mit dem Carport, der abweichenden Dachform mit dem Carport wird zugestimmt.

 

Es ist zu prüfen, ob mit dem Vorhaben auch eine Änderung der Hausnummerierung notwendig bzw. sinnvoll wird (Änderung von Straße und Nummer).