Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze, der Überschreitung der Traufhöhe und der abweichenden Dachform/ -neigung und -eindeckung wird zugestimmt.