Sitzung: 10.11.2009 Marktgemeinderat
Beschluss:
Die Stellungnahmen der Behörden und
Träger öffentlicher Belange, die während der öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanes eingegangen sind, werden wie folgt behandelt:
Keine Stellungnahme
von:
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LRA Landshut – Naturschutz
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Amt für ländliche Entwicklung
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Regionaler Planungsverband
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Vermessungsamt Landshut
·
Roider/Wilczek – Technik (im Haus)
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Bay. Landesamt für Denkmalpflege
·
Kabel Deutschland Vertrieb
·
ÜZW Wörth/Isar
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EVE Energieversorgung
Der Markt
Essenbach geht davon aus, dass öffentliche Belange durch die Planung nicht
berührt werden.
·
LRA Landshut – Staatl. Gesundheitsamt (02.10.2009)
Keine Einwände aus
hygienischer Sicht.
·
LRA Landshut – Sachgebiet 4T (21.10.2009)
Aus Sicht der Ort-
und Städteplanung besteht im Wesentlichen Einverständnis.
·
Planungsbüro Alois Halbinger (23.09.2009)
Keine Äußerung
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Regierung von Niederbayern – Höhere
Landesplanungsbehörde (26.10.2009)
Dem Vorhaben wird
zugestimmt.
·
LRA Landshut – Immissionsschutz (19.09.2009)
Aus der Sicht des
Immissionsschutzes bestehen keine Einwände.
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Wasserwirtschaftsamt Landshut (15.10.2009)
Keine Einwände oder
Ergänzungen
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LRA Landshut – Bauaufsicht (22.10.2009)
Keine Äußerung
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Amt für Landwirtschaft und Forsten (07.10.2009)
Da geplant ist, in die Kaufverträge ein
Hinweis auf die umliegende landwirtschaftliche Tätigkeit aufgenommen werden
soll, werden keine Bedenken und Anregungen als notwendig erachtet.
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Kreisbrandinspektion Landshut (28.09.2009)
Aus Sicht des abwehrenden Brandschutzes
bestehen weder Bedenken noch Anregungen.
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Deutsche Telekom (24.09.2009)
Es wird darum gebeten, mindestens 6 Monate vor Baubeginn über den Ablauf
der Erschließungsmaßnahme zu informieren.
Der
Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis
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WZV Isargruppe I / Ohu (22.09.2009)
Gleiche Stellungnahme wie beim ersten Auslegungsverfahren (Hinweise und
DIN-Vorschriften).
Auf den
Beschluss vom 19.05.2009 wird verwiesen
Der Bebauungsplan ist in der Zeit vom 25.09.2009 bis 26.10.2009 gemäß §
3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Während dieser Frist wurde 1 Einwendung
vorgebracht:
Peters Jürgen, Feldahornstraße
26, 84051 Essenbach
Ganslmeier Marco,
Feldahornstraße 16, 84051 Essenbach
Teufl Rosmarie,
Feldahornstraße 16a, 84051 Essenbach
mit Schreiben vom 20.10.2009
Verschiebung der Doppelhausgrundstücke nach rechts:
Durch die Umplanung der Straße eigneten sich die ursprünglichen
Doppelhausgrundstücke nicht mehr zu Bebauung mit einem solchen, da unter
anderem pro Doppelhaushälfte die Errichtung einer Doppelgarage möglich sein
soll.
Abstand der Parzellen 3 bis 7 von 4,0 m zur nördlichen
Grundstücksgrenze:
Dieser Abstand wurde in der Sitzung vom 19.05.2009 beschlossen, um einen
Mindestabstand der neuen Gebäude von 4,0 m zu den nördlichen Parzellen zu
garantieren. Der Abstand von 6,0 m bei den Parzellen 1, 2, 8 und 9 ergibt sich
durch die mit der geänderten Straßenführung notwendigen Umplanung der
Garagenstandorte auf diesen Parzellen. Ein genereller Abstand von 6,0 m wird
nicht als notwenig erachtet und ist auch nicht üblich.
Baufensterbreite der Doppelhausgrundstücke größer als bei den
Einzelhäusern:
Bei den Parzellen 1 bis 9 wurde die Breite des Baufensters einheitlich
auf 10,5 m bemaßt. Diese Behauptung ist somit falsch.
Änderung des Straßenverlaufs, wie auf dem beigefügten Lageplan ersichtlich
ist und Verlegung der Doppelhausgrundstücke in die südliche Baureihe:
Am Straßenverlauf in U-Form, wie in der Sitzung vom 26.05.2009
einheitlich beschlossen, wird festgehalten.
Die Doppelhausgrundstücke müssen aus vertraglichen Gründen in der nördlichen
Baureihe verbleiben.
Der Bebauungsplan „Kreuzsäule IV“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung erlassen und ihm die Begründung beigegeben. Die Verwaltung wird
beauftragt, den Bebauungsplan öffentlich bekanntzumachen.
Für
den Beschluss: 23 |
Gegen
den Beschluss: 0 |
Anwesend:
23 |
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