Beschluss:
Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes eingegangen sind, werden wie folgt behandelt:

Keine Stellungnahme von:

·            LRA Landshut – Naturschutz

·            Amt für ländliche Entwicklung

·            Regionaler Planungsverband

·            Vermessungsamt Landshut

·            Roider/Wilczek – Technik (im Haus)

·            Bay. Landesamt für Denkmalpflege

·            Kabel Deutschland Vertrieb

·            ÜZW Wörth/Isar

·            EVE Energieversorgung

 

Der Markt Essenbach geht davon aus, dass öffentliche Belange durch die Planung nicht berührt werden.

 

·            LRA Landshut – Staatl. Gesundheitsamt (02.10.2009)

Keine Einwände aus hygienischer Sicht.

 

·            LRA Landshut – Sachgebiet 4T (21.10.2009)

Aus Sicht der Ort- und Städteplanung besteht im Wesentlichen Einverständnis.

 

·            Planungsbüro Alois Halbinger (23.09.2009)

Keine Äußerung

 

·            Regierung von Niederbayern – Höhere Landesplanungsbehörde (26.10.2009)

Dem Vorhaben wird zugestimmt.

 

·            LRA Landshut – Immissionsschutz (19.09.2009)

Aus der Sicht des Immissionsschutzes bestehen keine Einwände.

 

·            Wasserwirtschaftsamt Landshut (15.10.2009)

Keine Einwände oder Ergänzungen

 

·            LRA Landshut – Bauaufsicht (22.10.2009)

Keine Äußerung

 

·            Amt für Landwirtschaft und Forsten (07.10.2009)

Da geplant ist, in die Kaufverträge ein Hinweis auf die umliegende landwirtschaftliche Tätigkeit aufgenommen werden soll, werden keine Bedenken und Anregungen als notwendig erachtet.

 

·            Kreisbrandinspektion Landshut (28.09.2009)

Aus Sicht des abwehrenden Brandschutzes bestehen weder Bedenken noch Anregungen.

 

·            Deutsche Telekom (24.09.2009)

Es wird darum gebeten, mindestens 6 Monate vor Baubeginn über den Ablauf der Erschließungsmaßnahme zu informieren.

 

Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis

·            WZV Isargruppe I / Ohu (22.09.2009)

Gleiche Stellungnahme wie beim ersten Auslegungsverfahren (Hinweise und DIN-Vorschriften).

Auf den Beschluss vom 19.05.2009 wird verwiesen

 

Der Bebauungsplan ist in der Zeit vom 25.09.2009 bis 26.10.2009 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Während dieser Frist wurde 1 Einwendung vorgebracht:

 

Peters Jürgen, Feldahornstraße 26, 84051 Essenbach

Ganslmeier Marco, Feldahornstraße 16, 84051 Essenbach

Teufl Rosmarie, Feldahornstraße 16a, 84051 Essenbach

mit Schreiben vom 20.10.2009

Verschiebung der Doppelhausgrundstücke nach rechts:

Durch die Umplanung der Straße eigneten sich die ursprünglichen Doppelhausgrundstücke nicht mehr zu Bebauung mit einem solchen, da unter anderem pro Doppelhaushälfte die Errichtung einer Doppelgarage möglich sein soll.

 

Abstand der Parzellen 3 bis 7 von 4,0 m zur nördlichen Grundstücksgrenze:

Dieser Abstand wurde in der Sitzung vom 19.05.2009 beschlossen, um einen Mindestabstand der neuen Gebäude von 4,0 m zu den nördlichen Parzellen zu garantieren. Der Abstand von 6,0 m bei den Parzellen 1, 2, 8 und 9 ergibt sich durch die mit der geänderten Straßenführung notwendigen Umplanung der Garagenstandorte auf diesen Parzellen. Ein genereller Abstand von 6,0 m wird nicht als notwenig erachtet und ist auch nicht üblich.

 

Baufensterbreite der Doppelhausgrundstücke größer als bei den Einzelhäusern:

Bei den Parzellen 1 bis 9 wurde die Breite des Baufensters einheitlich auf 10,5 m bemaßt. Diese Behauptung ist somit falsch.

 

Änderung des Straßenverlaufs, wie auf dem beigefügten Lageplan ersichtlich ist und Verlegung der Doppelhausgrundstücke in die südliche Baureihe:

Am Straßenverlauf in U-Form, wie in der Sitzung vom 26.05.2009 einheitlich beschlossen, wird festgehalten.

Die Doppelhausgrundstücke müssen aus vertraglichen Gründen in der nördlichen Baureihe verbleiben.

 

Der Bebauungsplan „Kreuzsäule IV“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung erlassen und ihm die Begründung beigegeben. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan öffentlich bekanntzumachen.

 

 


Für den Beschluss:  23

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 23