Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der abweichenden Dachform, der Überschreitung der zulässigen Fassadenlänge mit den

Vorbauten im Bereich des Eingangs und des Wohnzimmers und der Überschreitung der Geländeaufschüttung im Bereich der Garagenzufahrt wird zugestimmt.