Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Standortänderung mit der Doppelgarage samt Garagenzufahrt, der Überschreitung der Baugrenze mit der Doppelgarage, der Änderung der Dachform mit der Doppelgarage, der Überschreitung der Wandhöhe mit dem Wohnhaus und der Überschreitung der zulässigen Geländeanschüttung wird zugestimmt.