Beschluss:
Zuständig für die erforderliche Festsetzung von Sonntagsmärkten ist das LRA Landshut. Von Seiten des Marktes Essenbach wird die beantragte Abhaltung von Sonntagsflohmärkten aus Rechtsgründen nicht befürwortet.

 

 


Für den Beschluss:  16

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 16