Sitzung: 03.11.2009 Marktgemeinderat
Beschluss:
Zuständig für die erforderliche Festsetzung von Sonntagsmärkten ist das LRA
Landshut. Von Seiten des Marktes Essenbach wird die beantragte Abhaltung von
Sonntagsflohmärkten aus Rechtsgründen nicht befürwortet.
Für den
Beschluss: 16 |
Gegen den
Beschluss: 0 |
Anwesend:
16 |
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