Beschluss:

Der Marktgemeinderat Essenbach erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Anzahl an Geschossen und der Überschreitung der Wandhöhe wird zugestimmt.