Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Der Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der abweichenden Dachform wird zugestimmt.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Grundstück teilweise innerhalb der Hochwassergefahrenkarte HQ 100 befindet.