Beschlüsse:

 

8:15

Der Marktgemeinderat lehnt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben ab.

Das geplante Bauvorhaben weicht erheblich vom genehmigten Vorbescheid vom 09.01.2019 ab und fügt sich gemäß § 34 Abs. 1 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Ortsbild würde mit dieser Bebauung beeinträchtigt werden.

 

(Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist der Beschlussantrag abgelehnt.)

 

15:8

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.