Die erarbeitete Resolution wird im Wortlaut zur Kenntnis gegeben.

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der Resolution wie vorgetragen zu.

 

Eine Kopie der Resolution ist an die jeweiligen Mandatsträger der Region in Bundes- und Landtag sowie an die ggf. zuständigen Ministerien/Minister und den Landrat mit der Bitte um Kenntnisnahme und Unterstützung zu übersenden.