Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen, der abweichenden Dachneigung, der Überschreitung der zulässigen Traufhöhe und der Bebauung von Wohnräumen auf einer Fläche, welche im Bebauungsplan für Garagen dargestellt ist, wird zugestimmt.