Beschluss:

Die von der Verwaltung vorgelegte Stellungnahme wird genehmigt. Folgende Ergänzungen sind in die Stellungnahme aufzunehmen:

-       Der Oberbodenaushub sollte beidseits der Baustelle für die Zeit der Bauphase als Lärmschutz aufgeschüttet werden.

-       Die einschlägigen Grenzwerte nach BImSchG sind bei Tag und Nacht zu gewährleisten.

-       Auf dem Streckenabschnitt der B15neu zwischen der Grundwasserwanne und dem Ende der Brücke ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 Km/h und auf dem Abschnitt der Staatstraße 2074 zwischen „Ohu“ und „Ohu-Siedlung“ ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 Km/h zu fordern.

-       Auf den Beschluss vom 26.03.2019 soll verwiesen werden.