Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze, der Farbe der Dacheindeckung des Wohngebäudes, der Traufhöhe der PKW-Garage und deren Dachform und – eindeckung wird zugestimmt.