Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Vorhaben.

Es ist eine Kostenübernahmevereinbarung für die Errichtung eines Revisionsschachtes anzufertigen.

Die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Bauvorhabens nach § 35 BauGB obliegt zuständigkeitshalber dem Landratsamt Landshut.

Wir weisen darauf hin, dass sich das Grundstück innerhalb der Schutzzone W III A des sich in Aufstellung befindlichen künftigen Wasserschutzgebietes Ohu befindet.