Sitzung: 19.05.2020 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Vorhaben.
Es ist eine Kostenübernahmevereinbarung für die Errichtung eines Revisionsschachtes anzufertigen.
Die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Bauvorhabens nach § 35 BauGB obliegt zuständigkeitshalber dem Landratsamt Landshut.
Wir weisen darauf hin, dass sich das Grundstück innerhalb der Schutzzone W III A des sich in Aufstellung befindlichen künftigen Wasserschutzgebietes Ohu befindet.