Sitzung: 12.05.2020 Marktgemeinderat
Beschluss:
Für den Fall der gleichzeitigen Verhinderung des ersten, zweiten und dritten Bürgermeisters bestimmt der Marktgemeinderat gem. Art. 39 Absatz 1 Satz 2 GO aus seiner Mitte folgende weitere Stellvertreter in der Reihenfolge des Dienstalters:
- Wenzl Fritz (MGR seit 1990)
- Luginger Georg (MGR seit 1996)
- Wenninger Karl-Josef (MGR seit 2008)