Beschluss:

Für den Fall der gleichzeitigen Verhinderung des ersten, zweiten und dritten Bürgermeisters bestimmt der Marktgemeinderat gem. Art. 39 Absatz 1 Satz 2 GO aus seiner Mitte folgende weitere Stellvertreter in der Reihenfolge des Dienstalters:

 

-       Wenzl Fritz               (MGR seit 1990)

-       Luginger Georg       (MGR seit 1996)

-       Wenninger Karl-Josef (MGR seit 2008)