Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen durch das Wohnzimmer, den darunterliegenden Kellerraum und dem Kinderzimmer Nr. 1 wird zugestimmt.