Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Das Stellplatznutzungsrecht für das Wohnhaus (Fl.Nr. 114/28, Gemarkung Essenbach) ist auf der Fl.Nr. 114/14, Gemarkung Essenbach durch eine Grunddienstbarkeit sichern. Im Bereich der geplanten Stellplätze ist das Hochbord abzusenken. Der Antragsteller hat die Kosten hierfür zu tragen. Eine entsprechende Kostenübernahme-Vereinbarung ist auszufertigen.