Beschluss:

 

1. Kindergartengebühren:

Die Gebühren für die Betreuung in den Kindergärten werden für die Zeit der Schließung dahingehend erlassen, als diese 100 € monatlich übersteigen. Die Kindergartengebühren werden vom Freistaat Bayern mit monatlich bis zu 100 € bezuschusst. Dieser Zuschuss wird auch während der aktuellen Schließung der Kindertagesstätten gewährt.

 

2. Kinderkrippengebühren:

Die Gebühren für die Betreuung in den Kinderkrippen werden für die Zeit der Schließung erlassen. Die Eltern der Krippenkinder werden darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet sind, diesen Gebührenverzicht dem Zentrum Bayern Familie und Soziales, das das Krippengeld an die Eltern ausbezahlt, mitzuteilen, da sie andernfalls das unberechtigt erhaltene Krippengeld wieder zurückerstatten müssen.

 

3. Hortgebühren:

Die Gebühren für die Betreuung im Hort werden für die Zeit der Schließung komplett erlassen.

 

4. Mittagsbetreuung:

Die Gebühren für die Mittagsbetreuung werden für die Zeit der Schließung nicht abgerechnet.

 

5. Essensgeld:

Das Essensgeld für alle Einrichtungen wird nach der Rechnungstellung der beauftragten Cateringfirma abgerechnet. Der Anteil eines ggf. bereits vorab bezahlten, aber nicht mehr in Anspruch genommenen Essensgeldes wird zurückerstattet.

 

6. Musikschule:

Dem von der Musikschulleitung erarbeiteten Konzept für einen Online-Unterricht wird wie vorgeschlagen zugestimmt.

Die Gebühren für die Zeit der behördlich verfügten Musikschulschließung vor den Osterferien werden wie von der Musikschulleitung vorgeschlagen ohne Antrag zurückerstattet.

 

7. Notfall-Betreuung:

Soweit in den Einrichtungen eine Notfall-Betreuung in Anspruch genommen wird, erfolgt jeweils eine individuelle Gebührenberechnung durch die Verwaltung.