Frau Weinzierl und Herr Emmel vom Büro EGL erläutern den Vorentwurf für die Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 21.

 

Beschluss:

Der vorgestellte Vorentwurf wird gebilligt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Anschluss die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Marktgemeinderatsmitglied Spanner hat als persönlich Beteiligte an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.