Sitzung: 14.04.2020 Marktgemeinderat
Frau Weinzierl und Herr Emmel vom Büro EGL erläutern den Vorentwurf für die Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 21.
Beschluss:
Der vorgestellte Vorentwurf wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Anschluss die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Marktgemeinderatsmitglied Spanner hat als persönlich Beteiligte an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.