Frau Weinzierl und Herr Emmel vom Büro EGL erläutern den Vorentwurf für die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 20. Herr Stöckl vom Landratsamt Landshut ist beratend anwesend und steht für Rückfragen zur Verfügung.

 

Beschluss:

Der vorgestellte Vorentwurf wird mit nachfolgenden Änderungen/Ergänzungen gebilligt:

 

-       In allen Bereichen ist bei der Zweckbestimmung die bisherige Bezeichnung „Kinderkrippe“ durch „Kindertagesstätte“ zu ersetzen (sowohl im Plan als auch im Text).

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Anschluss die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Marktgemeinderatsmitglied Spanner hat als persönlich Beteiligte an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.