Frau Weinzierl und Herr Emmel vom Büro EGL erläutern den Vorentwurf für den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Savigneux-Platz, Essenbach“. Herr Stöckl vom Landratsamt Landshut ist beratend anwesend und steht für Rückfragen zur Verfügung.

 

Beschluss:

Der vorgestellte Vorentwurf wird mit nachfolgenden Ergänzungen/Änderungen gebilligt:

-       Der Bereich SO 4 ist in der Fassung des Planungsstandes 09.04.2020 aufzunehmen.

-       In allen Bereichen ist bei der Zweckbestimmung die bisherige Bezeichnung „Kinderkrippe“ durch „Kindertagesstätte“ zu ersetzen (sowohl im Plan als auch im Text).

-       In B.2.2 ist die Alternative „Festsetzung von bedingtem Baurecht“ (bezüglich der maximalen Wandhöhe für Funkanlagen) anzuwenden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Anschluss die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 BauGB und nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Marktgemeinderatsmitglied Spanner hat als persönlich Beteiligte an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.