Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze, der Änderung der vorgeschriebenen Dachneigung und der Unterschreitung der festgesetzten Mindestgröße der Baugrundstücke bei einer Grundstücksteilung.