Beschluss:

Der Marktgemeinderat lehnt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben ab.

Die erforderliche Anzahl an nutzbar und anfahrbaren Stellplätzen können lt. Stellplatzsatzung des Marktes Essenbach nicht erbracht werden. Die geplanten Stellplätze 1 und 3 sind lt. Bebauungsplan als Flächen für Stauraum dargestellt und können somit nicht als Stellplätze verwendet werden.