Sitzung: 18.02.2020 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Beseitigung eines Baudenkmals nach Art. 6 Abs. 1 DSchG.
Die Auflagen des Denkmalschutzes werden in das Ermessen der Fachbehörden gestellt.